Versorgung obendrauf

Arbeitgeberfinanziert.

Die arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse schafft zusätzliche Altersversorgung – ganz ohne Gehaltsverzicht. Das Unternehmen zahlt die Beiträge obendrauf, setzt sie voll als Betriebsausgabe ab, und der Begünstigte versteuert nichts in der Ansparphase.

Verständlich erklärt · Rechtsstand 2026 · Speziell für GmbH-Geschäftsführer
Patrick Steeger, Spezialist für die Unterstützungskasse
Patrick SteegerSpezialist Unterstützungskasse
0 €Gehaltsverzicht
100 %Betriebsausgabe
Das Prinzip

Versorgung, die das Unternehmen obendrauf gibt.

Anders als bei der Entgeltumwandlung zahlt hier nicht der Begünstigte aus seinem Brutto, sondern das Unternehmen finanziert die Beiträge zusätzlich. Eine echte Zusatzleistung – steuerlich hocheffizient gestaltet.

Gehaltsverzicht

Der Begünstigte gibt nichts von seinem Lohn ab – die Versorgung kommt zusätzlich.

100 %

Betriebsausgabe

Das Unternehmen setzt die Zuwendungen nach § 4d EStG voll als Betriebsausgabe ab.

Keine 8-%-Grenze

Keine betragsmäßige Deckelung wie bei Direktversicherung oder Pensionskasse.

Ideal für den geschäftsführenden Gesellschafter

Wer Gesellschafter und Geschäftsführer ist, kann als „Arbeitgeber" eine hohe Versorgung für sich selbst aufbauen – steuerbegünstigt und unabhängig von der 8-%-Grenze. Die Erdienbarkeits- und Angemessenheitsregeln sind dabei einzuhalten.

Die Vorteile

Warum das Modell so stark ist.

Steuerfreiheit in der Ansparphase, voller Betriebsausgabenabzug und kein Gehaltsverzicht greifen ineinander – für Begünstigten und Unternehmen zugleich.

Doppelter Hebel

Das Unternehmen senkt mit der Zuwendung seinen steuerpflichtigen Gewinn. Gleichzeitig fließt dem Begünstigten kein steuerpflichtiger Arbeitslohn zu. So arbeitet der volle Beitrag für die Versorgung.

Beiträge sind beim Begünstigten kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Voller Betriebsausgabenabzug beim Unternehmen.
Schlanke Bilanz – keine Pensionsrückstellung nötig.
Unternehmen zahlt zusätzlich § 4d Unterstützungs- kasse
Der Unterschied

Arbeitgeberfinanziert oder Entgeltumwandlung?

Beide Wege nutzen dieselbe Unterstützungskasse – der Unterschied liegt in der Herkunft des Geldes und der Wirkung auf das Gehalt.

Arbeitgeberfinanziert

Das Unternehmen zahlt zusätzlich. Kein Gehaltsverzicht, Versorgung als echte Zusatzleistung.

Entgeltumwandlung

Der Begünstigte finanziert aus seinem Brutto. Das Brutto sinkt, dafür steigt die Versorgung.

Kombination

Beide Wege lassen sich verbinden – Unternehmensbeitrag plus eigene Umwandlung.

Mehr als Steuer

Ein Instrument zur Mitarbeiterbindung.

Eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung ist nicht nur für den Geschäftsführer attraktiv – sie hilft auch, Schlüsselkräfte zu gewinnen und langfristig zu halten.

01

Attraktives Benefit

Eine betriebliche Altersversorgung obendrauf wirkt im Wettbewerb um Fachkräfte spürbar.

02

Bindung

Über Unverfallbarkeits- und Wartezeitregeln lässt sich die Versorgung an die Betriebstreue koppeln.

03

Wertschätzung

Das Unternehmen investiert sichtbar in die Zukunft seiner Leistungsträger – über das Gehalt hinaus.

Häufige Fragen

Kurz erklärt.

Bei der arbeitgeberfinanzierten Unterstützungskasse zahlt das Unternehmen die Versorgungsbeiträge zusätzlich zum Gehalt. Der Geschäftsführer oder Mitarbeiter verzichtet auf keinen Teil seines Lohns – die Versorgung kommt obendrauf.
Bei der Entgeltumwandlung finanziert der Arbeitnehmer die Versorgung aus seinem eigenen Bruttogehalt. Bei der Arbeitgeberfinanzierung trägt das Unternehmen die Beiträge zusätzlich – das Nettogehalt bleibt unverändert und die Versorgung wirkt wie eine echte Zusatzleistung.
Ja. Die Beiträge sind beim Begünstigten kein steuerpflichtiger Arbeitslohn und für das Unternehmen als Betriebsausgabe nach § 4d EStG abziehbar. Zudem gibt es keine betragsmäßige 8-%-Deckelung wie bei Direktversicherung oder Pensionskasse.
Es eignet sich für Gesellschafter-Geschäftsführer, die sich eine hohe, steuerbegünstigte Versorgung aufbauen wollen, sowie für Unternehmen, die Schlüsselkräfte mit einer attraktiven betrieblichen Altersversorgung binden möchten.
Patrick Steeger

„Die arbeitgeberfinanzierte U-Kasse ist der eleganteste Weg, echte Zusatzversorgung obendrauf zu schaffen – ohne dass jemand auf Gehalt verzichtet und voll als Betriebsausgabe.“

Patrick SteegerSpezialist Unterstützungskasse
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Stand 2026.