Die arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse schafft zusätzliche Altersversorgung – ganz ohne Gehaltsverzicht. Das Unternehmen zahlt die Beiträge obendrauf, setzt sie voll als Betriebsausgabe ab, und der Begünstigte versteuert nichts in der Ansparphase.
Anders als bei der Entgeltumwandlung zahlt hier nicht der Begünstigte aus seinem Brutto, sondern das Unternehmen finanziert die Beiträge zusätzlich. Eine echte Zusatzleistung – steuerlich hocheffizient gestaltet.
Der Begünstigte gibt nichts von seinem Lohn ab – die Versorgung kommt zusätzlich.
Das Unternehmen setzt die Zuwendungen nach § 4d EStG voll als Betriebsausgabe ab.
Keine betragsmäßige Deckelung wie bei Direktversicherung oder Pensionskasse.
Wer Gesellschafter und Geschäftsführer ist, kann als „Arbeitgeber" eine hohe Versorgung für sich selbst aufbauen – steuerbegünstigt und unabhängig von der 8-%-Grenze. Die Erdienbarkeits- und Angemessenheitsregeln sind dabei einzuhalten.
Steuerfreiheit in der Ansparphase, voller Betriebsausgabenabzug und kein Gehaltsverzicht greifen ineinander – für Begünstigten und Unternehmen zugleich.
Das Unternehmen senkt mit der Zuwendung seinen steuerpflichtigen Gewinn. Gleichzeitig fließt dem Begünstigten kein steuerpflichtiger Arbeitslohn zu. So arbeitet der volle Beitrag für die Versorgung.
Beide Wege nutzen dieselbe Unterstützungskasse – der Unterschied liegt in der Herkunft des Geldes und der Wirkung auf das Gehalt.
Das Unternehmen zahlt zusätzlich. Kein Gehaltsverzicht, Versorgung als echte Zusatzleistung.
Der Begünstigte finanziert aus seinem Brutto. Das Brutto sinkt, dafür steigt die Versorgung.
Beide Wege lassen sich verbinden – Unternehmensbeitrag plus eigene Umwandlung.
Eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung ist nicht nur für den Geschäftsführer attraktiv – sie hilft auch, Schlüsselkräfte zu gewinnen und langfristig zu halten.
Eine betriebliche Altersversorgung obendrauf wirkt im Wettbewerb um Fachkräfte spürbar.
Über Unverfallbarkeits- und Wartezeitregeln lässt sich die Versorgung an die Betriebstreue koppeln.
Das Unternehmen investiert sichtbar in die Zukunft seiner Leistungsträger – über das Gehalt hinaus.
Warum die Beiträge unbegrenzt steuerfrei sind – der größte Hebel.
Mehr erfahrenWarum die Beiträge nicht im Brutto erscheinen – und wie gebucht wird.
Mehr erfahrenDefinition, Funktionsweise und Steuervorteile im großen Überblick.
Zum LeitfadenWir gestalten ein arbeitgeberfinanziertes Modell, das zu deiner GmbH und deinen Zielen passt – für dich selbst und deine Schlüsselkräfte. Kostenlos und unverbindlich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Stand 2026.