Lohn & Buchhaltung

In der Lohnabrechnung.

Wie taucht die Unterstützungskasse auf der Gehaltsabrechnung des Gesellschafter-Geschäftsführers auf? Kurz gesagt: bei Arbeitgeberfinanzierung gar nicht im Brutto. Hier erfährst du, warum kein Arbeitslohn entsteht und wie korrekt gebucht wird.

Verständlich erklärt · Rechtsstand 2026 · Speziell für GmbH-Geschäftsführer
Patrick Steeger, Spezialist für die Unterstützungskasse
Patrick SteegerSpezialist Unterstützungskasse
0 €im Brutto
SV-freibis 4 % BBG
Der Kernpunkt

Warum nichts im Brutto landet.

Finanziert die GmbH die Beiträge selbst (arbeitgeberfinanziert), erhält der Geschäftsführer keinen verfügbaren Vorteil. Es entsteht kein Arbeitslohn – also taucht in der Lohnabrechnung weder ein zusätzliches Brutto noch ein Abzug auf.

Im Brutto-Ausweis

Arbeitgeberfinanzierte Beiträge erhöhen das steuerpflichtige Bruttogehalt nicht.

Sozialabgaben

Kein beitragspflichtiger Arbeitslohn – also keine Sozialabgaben auf die Zuwendung.

100 %

Betriebsausgabe

Die Zuwendung wird in voller Höhe als Personalaufwand der GmbH gebucht.

Arbeitgeberfinanziert vs. Entgeltumwandlung

Wichtig ist die Unterscheidung: Bei Arbeitgeberfinanzierung zahlt die GmbH zusätzlich – das Gehalt bleibt unberührt. Bei der Entgeltumwandlung wird vorhandenes Brutto umgewandelt; dann verändert sich die Abrechnung sehr wohl.

Die zweite Variante

So wirkt die Entgeltumwandlung.

Wird ein Teil des Gehalts umgewandelt, mindert das den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn. Bis zu bestimmten Grenzen bleibt der umgewandelte Betrag sozialabgabenfrei.

Brutto runter, Versorgung rauf

Der umgewandelte Betrag wird vom Bruttogehalt abgezogen und fließt in die Versorgung. Dadurch sinken Lohnsteuer und – im Rahmen der Grenzen – Sozialabgaben auf den verbleibenden Lohn.

Umgewandeltes Entgelt mindert das steuerpflichtige Brutto.
Bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei umwandelbar.
Bei beherrschenden GGF oft ohnehin keine SV-Pflicht.
vorher Brutto nachher Brutto Versorgung SV-frei
In der Buchhaltung

Sauber verbucht.

Im Rechnungswesen ist die Unterstützungskasse unkompliziert: Aufwand erfassen, fertig – ohne die Bilanz mit Rückstellungen zu belasten.

Personalaufwand

Die Zuwendung wird als Aufwand für Altersversorgung gebucht und mindert den Gewinn.

Keine Rückstellung

Anders als die Pensionszusage belastet die U-Kasse die Bilanz nicht mit Rückstellungen.

§ 4d EStG

Der Betriebsausgabenabzug richtet sich nach § 4d EStG und den dortigen Höchstbeträgen.

In der Praxis

Vom Beitrag bis zur Abrechnung.

So greifen Zusage, Zahlung und Lohnbuchhaltung sauber ineinander.

01

Zusage steht

Die Versorgungszusage und die Finanzierungsart (Arbeitgeber- oder Entgeltumwandlung) sind festgelegt.

02

Beitrag fließt

Die GmbH überweist die Zuwendung an die Unterstützungskasse und bucht sie als Aufwand.

03

Abrechnung läuft

Die Lohnbuchhaltung weist die Beiträge entsprechend aus – bei Arbeitgeberfinanzierung ohne Brutto-Effekt.

Häufige Fragen

Kurz erklärt.

Bei rein arbeitgeberfinanzierten Beiträgen erscheinen die Zuwendungen nicht als steuer- oder sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn im Brutto des Geschäftsführers. Es findet kein Lohnzufluss statt; die Beiträge werden auf Unternehmensebene als Betriebsausgabe gebucht.
Auf arbeitgeberfinanzierte Zuwendungen zur Unterstützungskasse fallen keine Sozialabgaben an, da kein beitragspflichtiger Arbeitslohn vorliegt. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern besteht ohnehin häufig keine Sozialversicherungspflicht.
Bei einer Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts in den Versorgungsbeitrag umgewandelt. Dadurch sinkt das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto; Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sind sozialversicherungsfrei.
Die Zuwendungen werden als Betriebsausgabe (Personalaufwand für Altersversorgung) erfasst und mindern den Gewinn der GmbH. Eine Rückstellung in der Bilanz ist – anders als bei der Pensionszusage – nicht erforderlich.
Patrick Steeger

„In der Lohnabrechnung taucht der Beitrag gar nicht im Brutto auf – deshalb fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an. Sauber gebucht ist das ein Selbstläufer.“

Patrick SteegerSpezialist Unterstützungskasse
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Stand 2026.