Wie taucht die Unterstützungskasse auf der Gehaltsabrechnung des Gesellschafter-Geschäftsführers auf? Kurz gesagt: bei Arbeitgeberfinanzierung gar nicht im Brutto. Hier erfährst du, warum kein Arbeitslohn entsteht und wie korrekt gebucht wird.
Finanziert die GmbH die Beiträge selbst (arbeitgeberfinanziert), erhält der Geschäftsführer keinen verfügbaren Vorteil. Es entsteht kein Arbeitslohn – also taucht in der Lohnabrechnung weder ein zusätzliches Brutto noch ein Abzug auf.
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge erhöhen das steuerpflichtige Bruttogehalt nicht.
Kein beitragspflichtiger Arbeitslohn – also keine Sozialabgaben auf die Zuwendung.
Die Zuwendung wird in voller Höhe als Personalaufwand der GmbH gebucht.
Wichtig ist die Unterscheidung: Bei Arbeitgeberfinanzierung zahlt die GmbH zusätzlich – das Gehalt bleibt unberührt. Bei der Entgeltumwandlung wird vorhandenes Brutto umgewandelt; dann verändert sich die Abrechnung sehr wohl.
Wird ein Teil des Gehalts umgewandelt, mindert das den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn. Bis zu bestimmten Grenzen bleibt der umgewandelte Betrag sozialabgabenfrei.
Der umgewandelte Betrag wird vom Bruttogehalt abgezogen und fließt in die Versorgung. Dadurch sinken Lohnsteuer und – im Rahmen der Grenzen – Sozialabgaben auf den verbleibenden Lohn.
Im Rechnungswesen ist die Unterstützungskasse unkompliziert: Aufwand erfassen, fertig – ohne die Bilanz mit Rückstellungen zu belasten.
Die Zuwendung wird als Aufwand für Altersversorgung gebucht und mindert den Gewinn.
Anders als die Pensionszusage belastet die U-Kasse die Bilanz nicht mit Rückstellungen.
Der Betriebsausgabenabzug richtet sich nach § 4d EStG und den dortigen Höchstbeträgen.
So greifen Zusage, Zahlung und Lohnbuchhaltung sauber ineinander.
Die Versorgungszusage und die Finanzierungsart (Arbeitgeber- oder Entgeltumwandlung) sind festgelegt.
Die GmbH überweist die Zuwendung an die Unterstützungskasse und bucht sie als Aufwand.
Die Lohnbuchhaltung weist die Beiträge entsprechend aus – bei Arbeitgeberfinanzierung ohne Brutto-Effekt.
Wir stimmen die korrekte Behandlung in Lohnabrechnung und Buchhaltung mit dir und deinem Steuerberater ab – damit alles sauber läuft. Kostenlos und unverbindlich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Stand 2026.